Unter dem Namen "Verein probubenloo" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in der Gemeinde Urtenen-Schönbühl.

Gemäss Statuten wacht der Verein probubenloo über die Wahrung der Anliegen des Bernischen Baugesetzes betreffend den Schutz von naturnahen Landschaften und Erholungsräumen in der Region Urtenen-Schönbühl, Moosseedorf, Wiggiswil und die korrekte Anwendung der entsprechenden Bestimmungen. Er ergreift zu diesem Zweck die notwendigen Rechtsmittel.
Er bezweckt weiter den Schutz und die Erhaltung sowie die Förderung der Zugänglichkeit des Naherholungsgebietes Bubenloo / Moossee / Grauholz.

Der Verein ist eine überparteiliche Gruppierung von Bürgerinnen und Bürgern aus Urtenen-Schönbühl und umliegenden Gemeinden.

Gemeinsam mit den Gemeindebehörden bekämpfen wir aktiv die regionalen und kantonalen Pläne zur Errichtung einer neuen Kiesgrube und Deponie beim Bubenloo.

Warum eine Kiesgrube Bubenloo nicht in Frage kommt:

  • Bereits heute grosse Belastung der Gemeinden Urtenen-Schönbühl und Moosseedorf durch regionale Bauten: SBB, RBS, A1, A6, 3 Kantonsstrassen (Be–So, Be–Lyss, Be-Zh), Shoppyland, Coop Megastore, Waffenplatz Sand.
  • Verkehrsbelastung durch Lastwagen in verkehrsberuhigter Tempo 30 Begegnungszone, welche auch ein Schulweg ist.
  • Mehrbelastung der Strassen durch Lw und daraus folgende Reparaturen.
  • Lärmbelastung durch Verkehr im Zentrum und Grube nahe den Wohngebieten.
  • Staubbelastung des alten Dorfteils Urtenen und Längenrüpp.
  • Umweltbelastung des Naturschutzgebietes Moossee (z.B. Deponieabwasser).
  • Zerstörung Naherholungs- und Landschaftsschutzgebiet Grosser Moossee – Bubenloo – Wiggiswil.
  • Direkte Sichtbarkeit aus Siedlungs- und Naherholungsgebiet.
  • Wertminderung private Liegenschaften und Bauzone (z.B. Reckholder).
  • Beeinträchtigung Landschaftsentwicklungskonzept mit Öko – Ausgleichsflächen.